Sirenenalarm kann für die Einsatzkräfte der Feuerwehr gelten oder für die Bevölkerung. Für die Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren wird bundesweit in der Regel das Feuerwehrsignal „zweimal unterbrochener Dauerton von 1 Minute“ verwendet. Dieses Sirenensignal richtet sich nicht an die Bevölkerung. Anders das Sirenensignal „Einminütiger Heulton“, das die Bedeutung hat, „Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten“.
Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung
Vordringliche Aufgabe bei Eintritt einer Gefahrenlage ist die Warnung und Unterrichtung der Bevölkerung.
Dafür stehen folgende Warnmittel zur Verfügung:
· Öffentliche Sirenen (mit anschließenden Rundfunkdurchsagen)
Rundfunk: Antenne: Kabel:
SWR1 93,50 MHz 93,25 MHz
SWR2 96,20 92,45
SWR3 98,40 97,15
SWR4-Baden Radio 97,00 91,40
Radio Regenbogen 100,40 100,55
Die Neue Welle Karlsruhe 101,80 99,50
· Fernsehen:
Südwestfernsehen (3. Programm), ARD, ZDF
· Lautsprecherfahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr
Diese Warnmittel sind unterschiedlich geeignet und werden nach Lage des Einzelfalles eingesetzt.
Die Sirenen erfüllen zuerst eine Weckfunktion und der Alarm fordert dazu auf Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Warndurchsagen zu achten.
Verzögern sich diese Warndurchsagen, wird empfohlen, trotzdem allgemein gültige Verhaltensmaßnahmen zu ergreifen. Diese finden Sie ebenfalls in dieser Broschüre.
Denn ein Alarm mit öffentlichen Sirenen (auf- und abschwellender Heulton von 1 Minute ohne Unterbrechung) bedeutet grundsätzlich Gefahr im Verzuge!
Besteht eine Gefahrensituation nicht mehr, wird über die Medien oder Lautsprecherfahrzeuge Entwarnung gegeben.
Wo erhalten Sie zusätzliche Informationen?
Feuerwehr Rheinstetten
Feuerwehrhaus Rheinstetten
Am Gestadebruch 1
76287 Rheinstetten
Telefon: 0721 – 18 39 500
Telefax: 0721 – 18 39 50 240
Richtiges Verhalten bei Gefahrensituationen
Ist eine Gefahr erkannt, kommt es auf richtiges Handeln und Verhalten an, um sich persönlich zu schützen und einen Beitrag zur wirkungsvollen Hilfe für alle zu leisten.
Was muss ich zuerst tun?
· Suchen Sie geschlossene Räume auf oder verlassen Sie diese nicht unaufgefordert! Diese schützen zunächst wirkungsvoll vor Schadstoffen in der Atmosphäre oder vor Explosionen.
· Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Belüftung oder Klimaanlage ab!
Dies gilt auch, wenn Sie sich im Auto befinden.
· Benachrichtigen Sie Nachbarn und Passanten durch Zuruf bzw. verständigen Sie die Hausgemeinschaft!
· Nehmen Sie im Bedarfsfall vorübergehend Mitbürgerinnen und Mitbürger auf!
· Leisten Sie den Anordnungen von Feuerwehr und Polizei unbedingt Folge!
Was mache ich danach?
· Schalten Sie das Radio und den Fernseher ein und verfolgen Sie die Nachrichten oder Warndurchsagen!
· Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust, warten Sie auf Hinweise der zuständigen Behörden!
· Beachten Sie auch spezielle Hinweise von Experten des Betreibers!
Was kann ich sonst noch tun?
· Gehen Sie bei ungewohnten Gerüchen in der Außenluft in ein oberes Stockwerk, da Gase meist schwerer als Luft sind und am Boden bleiben!
· Vermeiden Sie wegen Explosionsgefahr jedes offene Feuer und Funken, rauchen Sie nicht!
Was sollte ich auf keinen Fall tun?
· Telefonieren Sie nicht ohne Not, um die Leitungen der Telefonnetze nicht zu blockieren! Notrufleitungen von Feuerwehr (112), Polizei (110) und die Rettungsleitstelle (19222) sind keine Auskunftsstellen. Sie müssen unbedingt für Einsatzmaßnahmen freigehalten werden. Rufen Sie dort nur an, wenn Sie dringend Hilfe benötigen oder eine Gefahr zu melden haben.
· Verlassen Sie nicht unaufgefordert das Haus und flüchten Sie nicht zu Fuß oder mit dem Auto! Sie gefährden sich nur selbst. Verkehrswege werden vorrangig von Einsatzkräften benötigt bzw. könnten gesperrt sein.
Die Warnhinweise sind im Downloadbereich abrufbar:
http://www.feuerwehr-rheinstetten.de/downloads/Infoblatt_Sirenenalarm.pdf