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Einsatzstatistik

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger in Rheinstetten,

als Freiwillige Feuerwehr Rheinstetten rückten wir 2020 bisher 153-Mal aus, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten. Hierfür waren wir in den ersten 9 Monaten 10-Mal auf die Unterstützung einer externen Drehleiter angewiesen. Ähnliche Zahlen lassen sich auch für das Jahr 2019 ermitteln. Nicht bei allen Rettungseinsätzen konnte eine auswärtige Drehleiter in der vorgegebenen Eintreffzeit vor Ort sein. Zum Einsatz kommen Drehleitern beispielsweise, wenn Personen durch medizinische Notfälle, oder im Brandfall aus Gebäuden mit mehreren Etagen gerettet werden müssen. Auch können sie zur Brandbekämpfung „von oben“ eingesetzt werden. Seit mehreren Jahren ist den Fraktionen des Gemeinderats bekannt, dass durch immer höhere Gebäude in Rheinstetten eine Drehleiter von Nöten ist. Auch derzeit wird wieder über das Thema beraten. In diversen Berichterstattungen zu dieser Beschaffung wird dem Leser suggeriert, dass die Feuerwehr ein solches Fahrzeug fordert. Demnach sei eine Drehleiter ein Prestigeobjekt, gemessen an der Größe und Einwohnerzahl Rheinstettens. Hierzu eine kurze Richtigstellung:

 

Warum kommt die Notwendigkeit einer Drehleiter gerade jetzt zur Sprache?

Der §15 der Landesbauordnung Baden-Württembergs schreibt einen zweiten Rettungsweg bei Nutzungseinheiten (z. B. Wohnungen) mit Aufenthaltsräumen vor. Ein zweiter Rettungsweg kann demnach eine weitere Treppe am Gebäude, oder ein Rettungsgerät der Feuerwehr sein. Bis zu einer Rettungshöhe von ca. 8 Meter (entspricht etwa dem 2. OG) können tragbare Leitern der Feuerwehr als Rettungsgeräte eingesetzt werden. Bei höheren Gebäuden bis 22 Meter kann der zweite Rettungsweg durch die Feuerwehr nur durch eine Drehleiter sichergestellt werden.

Wie in einer der letzten Gemeinderatssitzungen dargelegt, kann ein baulicher zweiter Rettungsweg durch die Stadt nicht von den Bauherren eingefordert werden. Dies führt zur Grundsatzfrage, ob in Rheinstetten die Bauhöhe von Nutzungseinheiten auf 7 Meter Fußbodenoberkante (ca. 8 Meter Brüstungshöhe) beschränkt wird oder im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger das Eintreffen einer Drehleiter in der Hilfsfrist planerisch garantiert wird. Die bereits angesprochene Hilfsfrist beschreibt die Zeit vom Beginn des Notrufs bis zum Eintreffen der Feuerwehrkräfte an der Einsatzstelle. Sie umfasst die Gesprächszeit mit der Notrufzentrale plus die Eintreffzeit der Kräfte. Die Eintreffzeit der Feuerwehr ist die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle.

Kurzum: Der Melder piepst, der Feuerwehrmann begibt sich zum Feuerwehrhaus, rückt zur Einsatzstelle ab und trifft mit dem Fahrzeug ein.

In den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ des Innenministeriums Baden-Württemberg ist die Eintreffzeit eines Hubrettungsfahrzeugs (z. B. Drehleiter) zur Menschenrettung mit 10 Minuten angegeben. Nach der Alarmierung der Kräfte muss also nach spätestens 10 Minuten ein solches Fahrzeug an der Einsatzstelle ankommen.

Gemäß Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Rheinstetten erreichen Drehleiterfahrzeuge der Städte Ettlingen und Durmersheim entsprechende Gebäude in Rheinstetten nicht innerhalb dieser geforderten Eintreffzeit. Dies geht aus mathematischen Berechnungen für den Feuerwehrbedarfsplan, durchgeführten Testfahrten und der Auswertung realer Einsätze hervor. Die Drehleiter der Karlsruher Feuerwache West schafft lediglich eine Teilabdeckung des Stadtteils Forchheim.

Neben den mehr als 100 vorhandenen Bestandsgebäuden nimmt die Anzahl der Gebäude, deren Rettungshöhe über 8 Meter (entspricht etwa dem 2. OG) liegt und die keinen zweiten baulichen Rettungsweg aufweisen stetig zu. Im neuen Baugebiet „Stadt-Mitte“ sind entsprechende Gebäude bereits in der Entstehungsphase. Für das Baugebiet „Bach-West“ sind sie im Bebauungsplan verankert. Statistisch gesehen wird das Einsatzaufkommen in diesen Gebäuden zunehmen. Große Gebäude stellen Einsatzkräfte vor große Herausforderungen, die entsprechende Übungen erfordern. Die Komplexität der Gebäude und Aufstellflächen sind für auswärtige Drehleiterbesatzungen unbekannt. Übungen mit externen Fahrzeugen sind aus Zeitgründen und der Belastung der Nachbarfeuerwehren nur in geringem Maß möglich.

Den Bedarf, ein Drehleiterfahrzeug für Rheinstetten zu beschaffen, sehen auch die Aufsichtsbehörden des Regierungspräsidiums und des Landkreises. Alle Fördergelder für eine Drehleiter in Rheinstetten wurden durch die entsprechenden Stellen zugesagt. Die Förderquote beträgt ca. 45 %. Bei Anschaffungskosten von bis zu 850.000€ reduzieren die Fördergelder die Kosten für die Stadt Rheinstetten auf ca. 471.500€. Die Kosten beinhalten neben der Drehleiter selbst auch die Aufwände für die Ausbildung des Bedienpersonals. Auch das war in der Berichterstattung nicht korrekt dargestellt.

Die Notwendigkeit einer Drehleiter steht außer Frage. Planerisch kann die Verfügbarkeit von externen Fahrzeugen nicht flächendeckend garantiert werden. Nach Abwägung aller Argumente, Berechnungen und Tests sehen wir eine interkommunale Zusammenarbeit im Kontext einer Drehleiter als kritisch. Für zukünftige Bauvorhaben kann eine Eigenbeschaffung richtungsweisend sein und unterstützt auch die umliegenden Gemeinden und Städte.

Wir als Feuerwehr fordern keine Drehleiter, brauchen sie nach Abwägung aller Möglichkeiten aber, um eine qualifizierte Menschenrettung durchzuführen. Eine Drehleiter ist für uns kein Spielzeug oder Prestigeobjekt, sondern sie dient der Menschenrettung und bedeutet in erster Linie sehr viel Ausbildungsaufwand für uns. Dennoch stellen wir uns der Herausforderung für Ihre Sicherheit. Wenn nur ein Leben durch eine rechtzeitig eintreffende Drehleiter gerettet werden kann, war die Beschaffung gerechtfertigt. Uns ist bewusst, wie wichtig die Auswertung mehrerer Alternativen für eine fundierte Entscheidung ist. Sie sollte jedoch keinesfalls verzögert oder unnötig in die Länge gezogen werden. Denn auch Stellungnahmen, Berechnungen und Tests erfordern ehrenamtlich viel Zeit.


Wichtige Literatur:
Landesbauordnung Baden-Württemberg;
Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr des Innenministeriums BW

Der Feuerwehrausschuss der Abteilung Rheinstetten